You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1
Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1 E-mail

Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1

 

Für die meisten Menschen ist der Name weit mehr als nur irgendeine Bezeichnung. Der eigene Name gehört zur Identität und ist Teil der eigenen Geschichte. Er prägt und beeinflusst, wie sich jemand selbst wahrnimmt und wie er von anderen wahrgenommen wird.

Normalerweise wird der Name zum lebenslangen Begleiter. Allerdings können sich die äußeren Umstände verändern oder persönliche Gründe auftreten, die dazu führen, dass eine Person ihren bisherigen Namen nicht mehr tragen möchte. In Deutschland sind die Möglichkeiten für eine Namensänderung gesetzlich geregelt. Dabei kann sowohl der Nachname als auch der Vorname geändert werden.

In einem ausführlichen Ratgeber erklären wir alles Wichtige und Wissenswerte rund um die Namensänderung!

 

Die rechtlichen Grundlagen bei einer Namensänderung

Maßgeblich für die Regelungen zu Namen ist das Namensrecht. Es beinhaltet die Vorschriften, die bestimmen, wie Namen geschützt, verwendet und geändert werden können. Dabei werden in Deutschland zwei Arten der Namensänderung voneinander unterschieden:

·Familienrechtliche Namensänderungen finden statt, wenn sich der familiäre Status ändert. Eine Heirat, eine Scheidung und eine Adoption können Gründe dafür sein, den Nachnamen zu wechseln.

·Öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfolgen, wenn der bisherige Name den Lebensalltag aus schwerwiegenden Gründen behindert. Die Regelungen dazu sind im Namensänderungsgesetz verankert.

 

Das Verfahren bei einer Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist, hängt von der Art und dem Grund der Namensänderung ab.

Für familienrechtliche Namensänderungen ist in aller Regel das örtliche Standesamt zuständig. Soll der Name aus persönlichen Gründen gewechselt werden, zum Beispiel weil ein berechtigtes Interesse besteht oder die geschlechtliche Identität zum Ausdruck kommen soll, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Darum kümmert sich die Verwaltungsbehörde, die am Wohnort als Stelle für behördliche Namensänderungen eingerichtet ist.

Die Vorgehensweise gestaltet sich je nach Art der Namensänderung zwar unterschiedlich. Grundsätzlich ist der Ablauf aber wie folgt:

 1.      Je nach Art der Namensänderung muss beim Standesamt, beim Familiengericht oder bei der Verwaltungsbehörde ein formeller Antrag gestellt werden.

 2.      Um die gewünschte Namensänderung zu begründen, sind bestimmte Informationen notwendig. Dabei handelt es sich zum einen um eigene Erklärungen. Zum anderen müssen zusammen mit dem Antrag verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu können zum Beispiel die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder ärztliche Atteste gehören.

 3.      Die Behörde überprüft den Antrag und die Unterlagen. Vor allem bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung kontrolliert sie sehr genau, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Danach entscheidet die Behörde, ob der Antrag auf Namensänderung genehmigt oder abgelehnt wird.

 

Die Namensänderung nach einer Eheschließung

Der wahrscheinlich häufigste Anlass für eine Namensänderung ist die Hochzeit. Dabei kann das frischvermählte Ehepaar zwischen drei Möglichkeiten wählen:

·Namensführung nach deutschem Recht: Sofern die Eheleute nichts anderes beantragen, behält jeder Ehepartner weiterhin den Nachnamen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte.

·Namensänderung durch Erklärung: Die Eheleute können entscheiden, einen gemeinsamen Nachnamen zu tragen. Dazu geben sie eine entsprechende Namenserklärung ab, durch die sie festlegen, welcher der beiden Nachnamen der gemeinsame Ehenachname sein soll.

·Doppelname: Einer der beiden Ehepartner kann einen Doppelnamen tragen. In diesem Fall kommt zu seinem bisherigen Nachnamen der Nachnahme des Ehepartners dazu, während der andere Partner seinen Geburtsnamen behält.

Den eigenen Namen abzulegen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Daher sollte jeder für sich individuell abwägen, ob er diesen Schritt gehen möchte, welche Folgen sich daraus ergeben und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.

Oft erfolgt die Namensänderung nach der Hochzeit aus traditionellen Gründen heraus oder um die Verbundenheit nach außen hin auszudrücken. Ein gemeinsamer Nachname macht es einfacher, im sozialen Umfeld und bei offiziellen Angelegenheiten als Ehepaar und familiäre Einheit wahrgenommen zu werden. Andererseits kann die Namensänderung das Gefühl hervorrufen, seine individuelle Identität und persönliche Geschichte ein Stück weit aufzugeben. Außerdem kann es verwirrend sein und sich seltsam anfühlen, sich plötzlich unter einem anderen Namen vorzustellen.

Auch der administrative Aufwand und die Kosten, die mit einer Namensänderung einhergehen, sollten nicht unterschätzt werden. Schließlich müssen zahlreiche Dokumente und Unterlagen neu beantragt oder auf den neuen Namen umgeschrieben werden. Dazu zählen unter anderem der Personalausweis und Reisepass, die Krankenkassenkarte, das Bankkonto, der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, Versicherungspolicen, Steuerunterlagen, Abos und Online-Konten.

 

Die Namensänderung nach einer Scheidung

Je nachdem, welchen Namen die Eheleute als Ehenachnamen geführt haben, können sie im Fall einer Scheidung ebenfalls wieder aus verschiedenen Möglichkeiten wählen. Hat ein Ehepartner den Namen seines Ehegatten angenommen, kann er nach der Scheidung zu seinem Geburtsnamen zurückkehren. Genauso kann er aber den Ehenamen auch einfach beibehalten. Besonders wenn die Eheleute Kinder haben, ist das oft die praktischste Lösung. Ähnlich sieht es bei einem Doppelnamen aus. Auch hier kann der Ehepartner mit dem Doppelnamen entscheiden, ob er diesen beibehält oder den Namen des Partners ablegt und nur noch seinen Geburtsnamen trägt.

Das Recht, nach der Scheidung wieder den Geburtsnamen anzunehmen, ist in § 1355 Abs. 5 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Für den Antrag ist eine entsprechende Erklärung vor dem Standesamt notwendig. Außerdem müssen die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

 

Die Namensänderung bei Kindern

Bei einem minderjährigen Kind kann eine Scheidung zum Beispiel notwendig werden, wenn das Kind nach der Scheidung den Nachnamen des alleinerziehenden Elternteils tragen soll. So eine Namensänderung wird beim Standesamt beantragt. Möglich ist sie aber nur dann, wenn beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen. Ist ein Elternteil nicht einverstanden oder kommt es deswegen zum Konflikt, wird eine gerichtliche Genehmigung notwendig. Dazu wird eine gerichtliche Namensänderung beantragt und ein Familiengericht entscheidet über den Antrag.

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist die Namensänderung meist unkompliziert. Der Elternteil stellt dazu einen Antrag beim Standesamt und legt das Sorgerechts-Urteil vor. Daraufhin trifft das Standesamt die Entscheidung, ob der Nachname des Kindes geändert wird.

Ähnliche Regelungen gelten bei einem Pflegekind. Der Unterschied ist nur, dass das Jugendamt beteiligt ist. Es unterstützt die Pflegeeltern bei der Antragstellung und äußert sich in Stellungnahmen. Wichtig ist das vor allem dann, wenn die leiblichen Eltern sorgeberechtigt sind und ihre Zustimmung zur Namensänderung nicht vorliegt. Denn prinzipiell ist ihr Einverständnis oder das des Vormunds notwendig, damit der Name des Pflegekindes geändert werden kann.


Bei einem Adoptivkind ist den Adoptiveltern und dem Kind oft wichtig, den gleichen Nachnamen zu tragen, um auf diese Weise rechtlich und emotional als Familie wahrgenommen zu werden. Für die Namensänderung stellen die Eltern einen Antrag beim Standesamt, begründen ihren Wunsch und reichen die Adoptionsunterlagen ein. Grundsätzlich wird bei jeder Entscheidung zur Namensänderung eines Kindes immer im Interesse und zum Wohl des Kindes entschieden.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Bedeutende Entdecker mit großem Einfluss Bedeutende Entdecker mit großem Einflussauf unser heutiges Wissen Vieles, was wir heute wissen, ist für uns ein Stück weit selbstverständlich. So ist es für uns normal, den Atlas aufzuschlagen oder einen Blick auf den Globus zu werfen, um herauszufinden, wo sich ein Land, eine Stadt oder ein Meer befinden. Wir kennen die Namen vieler Bäume und Pflanzen und wissen, wo welche Tiere leben. Zudem können wir heute bis weit vor unserer Zeit rekonstruieren, wie verschiedenste Völker gelebt und wie sich die Welt im Laufe der Jahrtausende entwickelt hat.    Ganzen Artikel...

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil  Gleichgeschlechtliche Paare müssen es nicht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft belassen. Stattdessen steht ihnen inzwischen die Ehe offen. Doch mit welchen Rechten und Pflichten geht die gleichgeschlechtliche Ehe einher? Wir klären die wichtigsten Punkte.   Ganzen Artikel...

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1   Kündigt sich Nachwuchs an, fahren die Gefühle Achterbahn. Auf der einen Seite ist die Vorfreude groß und die Eltern können es kaum erwarten, bis das Baby endlich da ist. Doch auf der anderen Seite machen sich Sorgen breit: Verläuft die Schwangerschaft ohne Komplikationen? Wie wird die Geburt? Ist das Kind gesund? Wie wird der neue Alltag sein? Wird es klappen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen? Zumindest was das Finanzielle angeht, müssen sich Mütter, die vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis stehen, keine Sorgen machen. Als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld. Allerdings ist unterschiedlich geregelt, wer wann welchen Anspruch hat.  Ganzen Artikel...

Was und wie oft sollten Kinder essen? Was und wie oft sollten Kinder essen?   Eine ausgewogene Ernährung ist für Kinder genauso wichtig wie für Erwachsene. Doch dabei zählt nicht nur, was in welchen Mengen gegessen wird. Genauso wichtig ist, wie die Mahlzeiten über den Tag verteilt werden.   Was und wie oft sollten Kinder essen?  Ganzen Artikel...



Tipps zum Scannen alter Familienfotos Tipps zum Scannen alter Familienfotos Nicht nur Familienforscher scannen alte Familienfotos ein, um diese dann in einen bebilderten Stammbaum zu integrieren. Generell lösen digitale Fotoalben auf dem Rechner oder auf eine CD gebrannt klassische Fotoalben immer mehr ab. Nun ist es recht einfach, neue Fotos von der Digitalkamera oder dem Handy auf den Computer zu übertragen, denn benötigt wird lediglich ein entsprechendes Kabel. Ältere Fotos hingegen müssen in aller Regel eingescannt werden.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern
Spannende Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern Viele Erkenntnisse aus der Forschung und Wissenschaft hätte es vielleicht...
Irrtümer in der Geschichte der Menschheit
Große Irrtümer in der Geschichte der Menschheit richtiggestellt Die Menschheit hat viel geforscht und experimentiert. Dadurch ver...
Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer?
Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer? Früher waren Einzelkinder eine seltene Ausnahme. Natürlich mag dies auch ein Stü...
Die bekanntesten Hominiden, Teil III
Die bekanntesten Hominiden, Teil III In Teil I und Teil II dieser Reihe, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäf...
Stammbaum-Vorlage deutscher Adel
Stammbaum-Vorlage deutscher Adel Der deutsche Adel geht zunächst auf die Edelfreien des frühen Mittelalters zurück, die in ih...
Kauf von Stammbaum-Software
Tipps zum Kauf von Stammbaum-Software Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, einen Stammbaum selbst zu erstellen. Die erste M&o...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag